Neue EBA-Leitlinie zum Management von Drittparteirisiken

Alles, was Kreditinstitute, Wertpapierinstitute und Zahlungsinstitute jetzt wissen müssen – praxisnah und kompakt

Drittparteienmanagement

EBA Leitlinie - Sound Management of Third-Party Risk

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Professionelle Grafik zur 9. MaRisk-Novelle 2026 der BaFin mit dem Titel 'The Final Version is Here' und Fokus auf Third-Party & Outsourcing Management. Ein blaues Buch, das die finale Fassung repräsentiert, ist neben Symbolen für Umsetzung (Zahnrad), Sich

9. MaRisk-Novelle: Die finale Fassung ist da – was hat die BaFin gegenüber der Konsultation noch geändert?

Die BaFin hat die endgültige 9. MaRisk-Novelle veröffentlicht – mit sofortiger Wirkung und ohne Übergangsregelungen. AT 9, das Modul zum Auslagerungsmanagement, wurde überarbeitet: Institute müssen nun bei Auslagerungsentscheidungen die Anforderungen zur Geldwäschebekämpfung berücksichtigen, Weiterverlagerungen unterliegen verschärften Meldepflichten, und es gilt eine Mindestanforderung an die Notfallplanung, wenn keine tragfähige Ausstiegsmöglichkeit besteht. Eine neue Ausnahmeregelung erlaubt zudem unter bestimmten Voraussetzungen ein konzernweites Auslagerungssegister. Was dies in der Praxis bedeutet – und worauf Institute nun ihren Schwerpunkt legen sollten.

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Grafik zur Abgrenzung von MaRisk (Nicht-IKT-Auslagerung) und DORA (IKT-Drittdienstleistungen) mit dreistufiger Institutsklassifizierung gemäß 9. MaRisk-Novelle

9. MaRisk-Novelle: Was die neue Institutsklassifizierung konkret für Ihr Institut bedeutet

Die 9. MaRisk-Novelle markiert einen Paradigmenwechsel: Weniger Detailregeln, mehr Eigenverantwortung – und eine neue Logik, die bestimmt, was für Ihr Institut überhaupt noch gilt. Künftig unterscheidet die BaFin drei Größenklassen innerhalb der LSIs, die unmittelbar festlegen, welche Erleichterungen nutzbar sind. Gleichzeitig zieht die Novelle eine klare Trennlinie zu DORA: IKT-Dienstleistungen fallen nicht mehr unter AT 9 MaRisk. Was das konkret bedeutet: neue Anforderungen an die Risikoanalyse ohne Checkliste, veränderte Regeln für den Auslagerungsbeauftragten und ein Register für IKT- und Non-IKT-Dienstleistungen.

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Treppenstufen-Diagramm mit vier Phasen des Projektmanagements: Gap-Analyse, Projektplan, Ressourcen und Umsetzung, dargestellt mit passenden Icons.

EBA-Leitlinie 2025: Paradigmenwechsel im Drittparteirisikomanagement

Die neue EBA-Leitlinie zum Management von Drittanbieterrisiken markiert einen Paradigmenwechsel: Künftig müssen alle Non-IKT-Drittparteibeziehungen nach verschärften Standards gesteuert werden – nicht nur klassische Auslagerungen. Was sich konkret ändert: Neue Registerpflichten mit DORA-Standard, explizite Strategieverpflichtung der Geschäftsleitung, erweiterte Due Diligence (ESG, AML/CFT, Lieferketten) und verschärfte Vertragsanforderungen. Die Übergangsfrist bis 2028 erscheint lang – angesichts der organisatorischen und vertraglichen Anpassungen ist sie jedoch ambitioniert.

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