Praxisnahe Analysen, Checklisten und Whitepaper für Banken, Zahlungsinstitute und FinTechs
Die europäische Zahlungslandschaft steht erneut vor einem Wendepunkt. Mit der Payment Services Directive 2 (PSD2) wurden 2018 wichtige Grundlagen geschaffen – etwa Open Banking und die Starke Kundenauthentifizierung (SCA). In der Praxis zeigte sich jedoch, dass die Umsetzung zu uneinheitlich war:
Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission die Payment Services Directive 3 (PSD3) und die begleitende Payment Services Regulation (PSR) vorgeschlagen. Anders als bisher wird ein Teil der Regeln nun als Verordnung direkt und einheitlich in allen Mitgliedstaaten gelten. Das Ziel:
PSD3 und PSR bilden nun den einheitlichen Rechtsrahmen, der den Zahlungsverkehr bis 2027 prägen wird – Institute sollten sich frühzeitig vorbereiten
Mit der dritten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD3) und der neuen Zahlungsdiensteverordnung (PSR) verfolgt die Europäische Union das Ziel, den europäischen Zahlungsverkehr auf ein zukunftsfähiges Fundament zu stellen. Anders als bei PSD2 setzt die EU diesmal auf eine Doppelstruktur:
Damit wird ein entscheidender Schritt vollzogen: nationale Unterschiede und Sonderwege („Gold-Plating“) werden weitgehend abgeschafft. Stattdessen gilt ein europaweit harmonisiertes Regelwerk, das den Wettbewerb fairer macht, Innovation fördert und zugleich Rechtssicherheit schafft.Das Reformpaket ist somit nicht nur eine Reaktion auf die Schwächen von PSD2, sondern eine grundlegende Neuausrichtung des europäischen Zahlungsverkehrsmarktes. Es ordnet die Zuständigkeiten neu, schafft eine klare Aufteilung zwischen Struktur (Richtlinie) und Anwendung (Verordnung) und stärkt damit die Integrität des Binnenmarktes.
Mit PSD3 und PSR verschärft die EU die Anforderungen an Sicherheit und Transparenz im Zahlungsverkehr. Ziel ist es, das Vertrauen der Verbraucher zu stärken und digitale Zahlungen noch sicherer zu machen.
Erklärung:
Die Starke Kundenauthentifizierung (SCA) wird weiter ausgebaut und präzisiert. Bestimmte Ausnahmen werden klarer geregelt, und die Anforderungen an barrierefreie Authentifizierungsverfahren steigen. Zudem müssen Zahlungsdienstleister künftig detailliertere Informationen bereitstellen – etwa zu Gebühren, Währungsumrechnungen oder Zahlungsempfängern. Auch für Vorautorisierungen wie an Tankstellen oder bei Hotels gelten künftig strengere Vorgaben zur Freigabe blockierter Beträge.
Handlungsbedarf:
PSD3 adressiert moderne Betrugsformen wie Spoofing oder Social Engineering deutlich stärker. Institute müssen neue Prüfmechanismen einführen und enger zusammenarbeiten.
Erklärung:
Ein zentrales Element ist die verpflichtende Prüfung von IBAN und Empfängername bei Überweisungen, um Manipulationen zu verhindern. Zudem werden Institute verpflichtet, ihre Transaktionsüberwachung auszubauen und Auffälligkeiten frühzeitig zu melden. Der Austausch von Betrugsdaten zwischen Zahlungsdienstleistern wird regulatorisch gestärkt. Parallel dazu steigt die Pflicht zu Kundenaufklärung und Mitarbeiterschulungen im Bereich Fraud Awareness.
Handlungsbedarf:
Ein wesentlicher Bestandteil von PSD3 ist die Neuordnung der Lizenzlandschaft. Alle Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute müssen ihre Zulassung erneuern.
Erklärung:
Mit PSD3 wird die bisherige E-Geld-Richtlinie aufgehoben und in das neue Rahmenwerk integriert. Damit sind bestehende Zulassungen nicht mehr gültig. Institute müssen sich einem neuen Lizenzverfahren stellen, das strengere Anforderungen an Governance, Kapitalausstattung, Outsourcing und IT-Sicherheit stellt. Die Übergangsfristen sind knapp bemessen – wer frühzeitig beginnt, verschafft sich einen entscheidenden Zeitvorteil.
Handlungsbedarf:
PSD3 schafft mehr Wettbewerbsgleichheit, indem nicht-bankliche Zahlungsdienstleister leichteren Zugang zu essenziellen Bankdienstleistungen und Zahlungssystemen erhalten.
Erklärung:
Bisher verweigerten Banken Drittanbietern häufig den Zugang zu Konten oder Zahlungssystemen. Mit PSD3 müssen Banken solche Entscheidungen künftig klar begründen. Zahlungsinstitute können dagegen Rechtsmittel einlegen. Dadurch werden Markteintrittsbarrieren gesenkt und Innovationen gefördert – was insbesondere FinTechs und kleinere Anbieter stärkt.
Handlungsbedarf:
Die Umsetzung von PSD3 und PSR folgt einem mehrstufigen Fahrplan. Auch wenn die endgültigen Texte noch verhandelt werden, zeichnet sich ein klarer zeitlicher Rahmen ab:
Abschluss der EU-Trilogverhandlungen, Veröffentlichung im Amtsblatt
PSR tritt als Verordnung direkt in Kraft (6 Monate nach Veröffentlichung) und die Mitgliedstaaten setzen PSD3 in nationales Recht um (typisch 18–24 Monate Frist)
Alle Zahlungs- und E-Geld-Institute müssen die neuen Anforderungen erfüllen und ggf. eine Neulizenzierung durchlaufen
Die kommenden Jahre sind entscheidend für Zahlungs- und E-Geld-Institute. Wer sich frühzeitig vorbereitet, verschafft sich einen Wettbewerbsvorteil.
Um Sie dabei zu unterstützen, haben wir für Sie vertiefende Analysen, praxisorientierte Whitepaper und aktuelle Beiträge zu PSD3 und PSR zusammengestellt:
Whitepaper
Die neuen Vorgaben aus PSD3 und PSR verändern den europäischen Zahlungsverkehr grundlegend – mit direkten Folgen für Banken, Zahlungs- und E-Geld-Institute. Unser Whitepaper zeigt kompakt, welche Änderungen jetzt anstehen, welche Chancen sich daraus ergeben und wie Sie Ihr Institut rechtzeitig vorbereiten können.
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